Heilmittel
Bei ärztlich verordneten Heilmitteln wie Massagen, Bädern oder Krankengymnastik übernehmen wir die hierfür notwendigen Kosten zu 90%, bei Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sogar in voller Höhe.
Alle Versicherten müssen für die Verordnung von Heilmitteln einen gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10 € direkt an den Leistungsbringer entrichten.
Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.
Alle Versicherten müssen für die Verordnung von Heilmitteln einen gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10 € direkt an den Leistungsbringer entrichten.
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