Leistungsübernahme bei Kassenwechsel
Alle bewilligten oder laufenden Leistungen der Vorkasse werden bei einem Kassenwechsel ab Beginn der Mitgliedschaft durch unsere BKK nahtlos übernommen.
Beispiel kieferorthopädische Behandlung:
Die von Versicherten vorzuleistenden Eigenanteile von 20 bzw. 10 % erstatten wir zum Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses der Behandlung. Auch die Anteile, die während der Mitgliedschaft bei der Vorkasse geleistet wurden, werden von unserer BKK erstattet.
Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.
Beispiel kieferorthopädische Behandlung:
Die von Versicherten vorzuleistenden Eigenanteile von 20 bzw. 10 % erstatten wir zum Zeitpunkt des erfolgreichen Abschlusses der Behandlung. Auch die Anteile, die während der Mitgliedschaft bei der Vorkasse geleistet wurden, werden von unserer BKK erstattet.
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