Sie sind Arbeitgeber? Hier haben wir Infos für Sie.
Schön, dass Sie sich für unsere Betriebskrankenkasse interessieren. Auf den folgenden Seiten lernen Sie das BKK-Team persönlich kennen und verschaffen sich einen schnellen Überblick über unsere umfassenden Leistungs- und Serviceangebote.
Betriebsnummer der BKK Beiersdorf
Hier unsere Krankenkassen - Betriebsnummer für Sie: 16839984.
Arbeitgeber-Betriebsnummer
Wir bitten Sie, die von der Bundesagentur für Arbeit zugeteilte Arbeitgeber-Betriebsnummer (nicht zu verwechseln mit der Krankenkassen-Betriebsnummer) bei Zahlungen, auf den Beitragsnachweisen und beim Schriftverkehr unbedingt anzugeben. Nur so können Ihre Zahlungen und Beitragsnachweise sicher Ihrem Beitragskonto zugeordnet werden.
Beitragsnachweise
Wir erhalten jeden Monat von Ihnen einen Beitragsnachweis. Hierin wird Ihr Überweisungsbetrag nach den einzelnen beteiligten Sozialversicherungsträgern aufgeteilt. Seit dem 01.01.2006 dürfen Beitragsnachweise nicht mehr in Papierform an die Krankenkassen versendet werden. Haben Sie Interesse an einer kostenfreien Beitragsberechnungssoftware? Sie berechnet Ihnen online die Höhe der abzuführenden Beiträge und erstellt die Beitragsnachweise. Mit wenigen Klicks haben Sie die Beitragsabrechnung erledigt und allen Krankenkassen die Beitragsnachweise online übermittelt.
Übrigens, diese Software erstellt Ihnen auch sämtliche Meldungen zur Sozialversicherung und versendet diese online. Bei Interesse klicken Sie bitte hier.
Beitragszahlung
Bitte nehmen Sie die Überweisungen Ihrer Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge auf unser Konto bei der
SEB AG Hamburg
Kto.-Nr.: 1 515 924 900
BLZ: 200 101 11
vor.
Beitragsfälligkeit
Die Beiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Sie sind so rechtzeitig zu überweisen, dass die Beiträge spätestens am Fälligkeitstag unserem Bankkonto gutgeschrieben werden.
Erfolgt die Beitragszahlung durch Scheck, ist dieser spätestens eine Woche vor dem Fälligkeitstag einzureichen. Beachten Sie bitte, dass bei der Säumniszuschlagsberechnung kein Ermessen der Krankenkassen mehr besteht. Säumniszuschläge sind daher von uns sofort zu erheben, wenn der Beitrag nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt ist.
Unsere aktuellen Beitragssätze:
weitere Beitragssätze:
Höchstbeitrag 2010
Der Beitrag zur Krankenversicherung für freiwillig versicherte Arbeitnehmer beträgt ab
1. Januar 2010 monatlich höchstens
EUR 558,75 (Arbeitgeber-Zuschuss: EUR 262,50)
Der Höchstbetrag zur Pflegeversicherung beträgt :
EUR 73,12 (Arbeitgeber- Zuschuss: EUR 36,56 )
für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr
EUR 82,50 (Arbeitgeber-Zuschuss: EUR 36,56 )
Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.
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Arbeitgeber-Betriebsnummer
Wir bitten Sie, die von der Bundesagentur für Arbeit zugeteilte Arbeitgeber-Betriebsnummer (nicht zu verwechseln mit der Krankenkassen-Betriebsnummer) bei Zahlungen, auf den Beitragsnachweisen und beim Schriftverkehr unbedingt anzugeben. Nur so können Ihre Zahlungen und Beitragsnachweise sicher Ihrem Beitragskonto zugeordnet werden.
Beitragsnachweise
Wir erhalten jeden Monat von Ihnen einen Beitragsnachweis. Hierin wird Ihr Überweisungsbetrag nach den einzelnen beteiligten Sozialversicherungsträgern aufgeteilt. Seit dem 01.01.2006 dürfen Beitragsnachweise nicht mehr in Papierform an die Krankenkassen versendet werden. Haben Sie Interesse an einer kostenfreien Beitragsberechnungssoftware? Sie berechnet Ihnen online die Höhe der abzuführenden Beiträge und erstellt die Beitragsnachweise. Mit wenigen Klicks haben Sie die Beitragsabrechnung erledigt und allen Krankenkassen die Beitragsnachweise online übermittelt.
Übrigens, diese Software erstellt Ihnen auch sämtliche Meldungen zur Sozialversicherung und versendet diese online. Bei Interesse klicken Sie bitte hier.
Beitragszahlung
Bitte nehmen Sie die Überweisungen Ihrer Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge auf unser Konto bei der
SEB AG Hamburg
Kto.-Nr.: 1 515 924 900
BLZ: 200 101 11
vor.
Beitragsfälligkeit
Die Beiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Sie sind so rechtzeitig zu überweisen, dass die Beiträge spätestens am Fälligkeitstag unserem Bankkonto gutgeschrieben werden.
Erfolgt die Beitragszahlung durch Scheck, ist dieser spätestens eine Woche vor dem Fälligkeitstag einzureichen. Beachten Sie bitte, dass bei der Säumniszuschlagsberechnung kein Ermessen der Krankenkassen mehr besteht. Säumniszuschläge sind daher von uns sofort zu erheben, wenn der Beitrag nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt ist.
Unsere aktuellen Beitragssätze:
| Art | Satz | |
| Allgemein | (1000 G) | 14,0 % |
| Sonderbeitrag für Mitglieder | 0,9 % | |
| Ermäßigt | (3000 F) | 13,4 % |
| Versorgungsbezüge | 14,0 % | |
weitere Beitragssätze:
| Art | Satz | |
| Rentenversicherung | (0100) | 19,9 % |
| Arbeitslosenversicherung | (0010) | 2,8 % |
| Pflegeversicherung | (0001) | 1,95 % |
| Kinderlose ab 23. Lebensjahr | 2,20 % |
Höchstbeitrag 2010
Der Beitrag zur Krankenversicherung für freiwillig versicherte Arbeitnehmer beträgt ab
1. Januar 2010 monatlich höchstens
EUR 558,75 (Arbeitgeber-Zuschuss: EUR 262,50)
Der Höchstbetrag zur Pflegeversicherung beträgt :
EUR 73,12 (Arbeitgeber- Zuschuss: EUR 36,56 )
für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr
EUR 82,50 (Arbeitgeber-Zuschuss: EUR 36,56 )
Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.