Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Von der Ausgleichskasse werden die Entgeltfortzahlungskosten für Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen und Auszubildende im Krankheitsfall und die Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen und Auszubildende erstattet. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden Sie im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).  

Die aktuellen Umlage- und Beitragssätze zur U1 und U2 betragen seit 01.01.2012:


bei Krankheit/Umlage 1
bis 31.05.2011

ab 01.06.2011

       Erstattung 
Umlage (U1) 1,20 % 1,50 %
 bei 40% Erstattung
Umlage (U1) 1,70 %  2,10 %
 bei 60 % Erstattung
Umlage (U1) 2,9 %
 3,50 %
 bei 80 % Erstattung
   
 bei Beschäftigungsverbot / Umlage 2                             
 
Umlage (U2) 0,16 %
  bei 100% Erstattung



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