Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Von der Ausgleichskasse werden die Entgeltfortzahlungskosten für Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen und Auszubildende im Krankheitsfall und die Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen und Auszubildende erstattet. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden Sie im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).
Die aktuellen Umlage- und Beitragssätze zur U1 und U2 betragen seit 01.01.2012:
| bei Krankheit/Umlage 1 bis 31.05.2011 | ab 01.06.2011 | Erstattung |
| Umlage (U1) 1,20 % | 1,50 % | bei 40% Erstattung |
| Umlage (U1) 1,70 % | 2,10 % | bei 60 % Erstattung |
| Umlage (U1) 2,9 % | 3,50 % | bei 80 % Erstattung |
| bei Beschäftigungsverbot / Umlage 2 | | |
| Umlage (U2) 0,16 % | bei 100% Erstattung |
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