Arzneimittel

Im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall bezahlen wir alle zur Behandlung erforderlichen Medikamente und Verbandmittel. Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens 5 EUR und maximal 10 EUR pro Medikament. Diese Zuzahlungen entfallen bei :
  • Versicherten unter 18 Jahren
  • Verordnungen im Rahmen der Mutterschaftshilfe
  • Arzneimitteln zur Behandlung von anerkannten Versorgungsleiden, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen   
Eine Liste der zuzahlungsfreien Medikamente finden Sie hier.

Alle verschreibungsfreien Medikamente können Sie über das Internet zum Teil wesentlich preisgünstiger beziehen. Unser Service hilft Ihnen bei der Suche nach dem günstigsten Anbieter für nahezu jedes erhältliche Medikament. Der Vergleich berücksichtigt sowohl die Preise von mehr als 350.000 verschiedenen Präparten, als auch die jeweiligen Versandkosten der Online Apotheken. Hier kommen Sie direkt zum Preisvergleich.

Eine gute Information und Aufklärung über den richtigen Umgang mit Arzneimitteln ist sehr sinnvoll und notwendig, um Ihre Sicherheit als Patient zu erhöhen und evtl. Risiken zu minimieren.  Daher sollten Sie Ihr Recht auf eine gute Aufklärung durch die Ärzte und Apotheker nutzen und sich nicht scheuen Fragen zu stellen : zur richtigen Dosierung, zur Verträglichkeit, zu Anwendungsrisiken oder zu evtl. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.
Das Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit hat hierfür einen Patienteninformation erarbeitet. Dieses Merkblatt gibt Ihnen praktische Tipps, was Sie selbst tun können, damit Ihre Arzneimitteltherapie so sicher und erfolgreich wie möglich verläuft.

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