Zahnersatz
Wer bei der Zahnpflege früh im Leben die Weichen stellt, hat später gut lachen. Deshalb unterstützen wir Sie bei der Gesundhaltung Ihrer Zähne!
Versicherte der BKK Beiersdorf haben jetzt die Möglichkeit, bei vollständig geführten Bonusheft und Inanspruchnahme der Regelversorgung Zahnersatz ohne Zahlung eines Eigenanteils zu erhalten. Über einen Vertrag mit verschiedenen Zahnarztpraxen sowie der Indento GmbH werden den Versicherten qualitativ hochwertige Zahnersatzleistungen unter Ausschöpfung aller Wirtschaftlichkeitsreserven zur Verfügung gestellt.
Das Angebot im Einzelnen:
Versicherte der BKK Beiersdorf, die in ihrem Bonusheft die Durchführung der jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 10 Kalenderjahren vor Beantragung der Zahnersatzleistungen nachweisen, erhalten die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz (Regelleistung) in den beteiligten Zahnarztpraxen ohne Zahlung eines Eigenanteils. Die BKK Beiersdorf leistet den gesetzlich vorgesehenen Festzuschuss zuzüglich 30 %.
Kann der Versicherte in seinem Bonusheft die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen nicht vollständig nachweisen, verringert sich die Leistung der BKK entsprechend. Die dadurch entstehende Differenz muss dann der Versicherte tragen.
Die Laborleistungen werden durch das Zahnlabor Imex in Essen oder in China mit den in Deutschland üblichen Materialien und Qualitätsansprüchen gefertigt. Um die besondere Qualität des erbrachten Zahnersatzes zu unterstreichen, gewähren die Vertragspartner auf den hergestellten Zahnersatz eine Garantie für die Dauer von 5 Jahren. Die übliche Garantiezeit für Zahnersatz von 2 Jahren wird damit um 3 Jahre verlängert.
Haben Sie Fragen zu diesem bundesweiten Angebot, dann rufen Sie uns bitte an.
Die Liste der teilnehmenden Zahnärzte sowie weitere Informationen zum kostenfreien Zahnersatz finden Sie auf unserer Partnerhomepage, bitte klicken Sie hier.
Alles Wichtige zur Professionellen Zahnreinigung erfahren Sie hier.
(Zahnärztliche Behandlung)
Grundsätzlich beteiligt sich Ihre BKK an den Kosten von Zahnersatz mit einem befundorientierten Festzuschuss. Dieser Festzuschuss erhöht sich
Ihr Zahnarzt stellt einen Heil- und Kostenplan auf, mit dem er u. a. einen Befund und die vorgesehene Versorgung dokumentiert. Anhand dieser Angaben wird von uns der Festzuschuss ermittelt.
Den bewilligten Zuschuss rechnet der Zahnarzt grundsätzlich direkt mit uns ab. Sollte es sich bei dem geplanten Zahnersatz um eine „andersartige Versorgung" (von der Regelversorgung abweichende höherwertige Versorgung) handeln, werden Ihnen die Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Gegen Vorlage dieser Rechnung erstatten wir Ihnen den bewilligten Festzuschuss.
Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.
Das Angebot im Einzelnen:
Versicherte der BKK Beiersdorf, die in ihrem Bonusheft die Durchführung der jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in den letzten 10 Kalenderjahren vor Beantragung der Zahnersatzleistungen nachweisen, erhalten die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz (Regelleistung) in den beteiligten Zahnarztpraxen ohne Zahlung eines Eigenanteils. Die BKK Beiersdorf leistet den gesetzlich vorgesehenen Festzuschuss zuzüglich 30 %.
Kann der Versicherte in seinem Bonusheft die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen nicht vollständig nachweisen, verringert sich die Leistung der BKK entsprechend. Die dadurch entstehende Differenz muss dann der Versicherte tragen.
Die Laborleistungen werden durch das Zahnlabor Imex in Essen oder in China mit den in Deutschland üblichen Materialien und Qualitätsansprüchen gefertigt. Um die besondere Qualität des erbrachten Zahnersatzes zu unterstreichen, gewähren die Vertragspartner auf den hergestellten Zahnersatz eine Garantie für die Dauer von 5 Jahren. Die übliche Garantiezeit für Zahnersatz von 2 Jahren wird damit um 3 Jahre verlängert.
Haben Sie Fragen zu diesem bundesweiten Angebot, dann rufen Sie uns bitte an.
Die Liste der teilnehmenden Zahnärzte sowie weitere Informationen zum kostenfreien Zahnersatz finden Sie auf unserer Partnerhomepage, bitte klicken Sie hier.
Alles Wichtige zur Professionellen Zahnreinigung erfahren Sie hier.
(Zahnärztliche Behandlung)
Grundsätzlich beteiligt sich Ihre BKK an den Kosten von Zahnersatz mit einem befundorientierten Festzuschuss. Dieser Festzuschuss erhöht sich
- um 20 %, wenn Sie regelmäßig Mundhygiene betreiben und sich während der letzten 5 Jahre vor Beginn der Behandlung mindestens 1-mal im Kalenderjahr (vom 6. bis zum 18. Lebensjahr mindestens 1-mal im Kalenderhalbjahr) zur Verhütung von Zahnerkrankungen haben untersuchen lassen bzw.
- um 30 %, wenn Sie diesen Untersuchungsrhythmus innerhalb der letzten 10 Jahre nachweisen können.
Ihr Zahnarzt stellt einen Heil- und Kostenplan auf, mit dem er u. a. einen Befund und die vorgesehene Versorgung dokumentiert. Anhand dieser Angaben wird von uns der Festzuschuss ermittelt.
Den bewilligten Zuschuss rechnet der Zahnarzt grundsätzlich direkt mit uns ab. Sollte es sich bei dem geplanten Zahnersatz um eine „andersartige Versorgung" (von der Regelversorgung abweichende höherwertige Versorgung) handeln, werden Ihnen die Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Gegen Vorlage dieser Rechnung erstatten wir Ihnen den bewilligten Festzuschuss.
Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.