Fahrkosten

Die Kosten einer medizinisch notwendigen Fahrt im Rettungs- oder Krankenwagen zur nächsterreichbaren Behandlungsstätte sowie die Fahrkosten im Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt werden von uns übernommen, wobei allerdings der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten (mindestens 5 EUR , höchstens 10 EUR) selbst getragen werden muss.

Fahrten zur ambulanten Behandlung kann die BKK nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen, z.B. bei Fahrten zur
  • Dialysebehandlung
  • Chemotherapie oder
  • Strahlentherapie,
sofern die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn beantragt worden ist. Auch für diese Fahrten ist der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil von Ihnen zu tragen.

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Service

BKK Beiersdorf AG
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20253 Hamburg

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