Fahrkosten
Die Kosten einer medizinisch notwendigen Fahrt im Rettungs- oder Krankenwagen zur nächsterreichbaren Behandlungsstätte sowie die Fahrkosten im Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt werden von uns übernommen, wobei allerdings der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten (mindestens 5 EUR , höchstens 10 EUR) selbst getragen werden muss.
Fahrten zur ambulanten Behandlung kann die BKK nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen, z.B. bei Fahrten zur
Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.
Fahrten zur ambulanten Behandlung kann die BKK nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen, z.B. bei Fahrten zur
- Dialysebehandlung
- Chemotherapie oder
- Strahlentherapie,
Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.