Häusliche Krankenpflege

Wird eine ärztlich angeordnete Krankenhausbehandlung - aus welchen Gründen auch immer - nicht durchgeführt, so können wir u. U. die Kosten einer dadurch notwendigen häuslichen Krankenpflege übernehmen. Gleiches gilt, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich oder abgekürzt wird. Darüber hinaus kann als Häusliche Krankenpflege medizinische Behandlungspflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet werden.

Die Zuzahlung für die häusliche Krankenpflege beträgt 10 % der Kosten je Kalendertag für längstens 28 Tage im Jahr. Zusätzlich ist pro Verordnung eine Gebühr von 10 EUR zu entrichten.

Bitte sprechen Sie uns vor jeder Inanspruchnahme unbedingt an!

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