Hausarztmodell
Versicherte der BKK Beiersdorf haben die Möglichkeit in einigen Bundesländern den Hausarzttarif zu wählen. Bitte beachten Sie, dass bis zur eindeutigen Klärung verschiedener Punkte (z. B. datenschutzrechtliche Bedenken an der technischen Umsetzung der Datenflüsse; politische Ausrichtung der Hausarztverbände) die bestehenden Hausarztverträge derzeit ausschließlich in Baden-Württemberg gelebt werden. Ihren Hausarzt können Sie aber selbstverständlich weiterhin aufsuchen.
Der Hausarzt bzw. die Hausärztin ist dabei erster Ansprechpartner für Ihre Gesundheit. Die Teilnahme erfolgt schriftlich bei allen teilnehmenden Hausärzten.
Mit der Anmeldung beim Hausarzt erklären Sie, das sie diesen Hausarzt
immer zuerst aufsuchen (ausgenommen sind hier Frauenärzte und Augenärzte).
Der Hausarzt, der Sie als Lotse im Gesundheitssystem während Ihrer Erkrankung begleitet, stellt Ihnen dann die evtl. notwendigen Überweisungen für andere Fachärzte aus.
An dem Hausarzttarif sind Sie für 1 Jahr gebunden. Der gewählte Hausarzt darf nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Wohnortwechsel, Praxisschließung oder Störung des Vertrauensverhältnisses) gewechselt werden. Eine Kündigung der Wahl des Hausarztes kann frühstens 4 Wochen vor Ablauf des ersten Jahres erfolgen. Danach ist sie mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich. Die Kündigung ist der BKK schriftlich zu erklären.
Bei Fragen zum Thema Hausarztmodell beraten wir Sie gerne.
Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.
Der Hausarzt bzw. die Hausärztin ist dabei erster Ansprechpartner für Ihre Gesundheit. Die Teilnahme erfolgt schriftlich bei allen teilnehmenden Hausärzten.
Mit der Anmeldung beim Hausarzt erklären Sie, das sie diesen Hausarzt
immer zuerst aufsuchen (ausgenommen sind hier Frauenärzte und Augenärzte).
Der Hausarzt, der Sie als Lotse im Gesundheitssystem während Ihrer Erkrankung begleitet, stellt Ihnen dann die evtl. notwendigen Überweisungen für andere Fachärzte aus.
An dem Hausarzttarif sind Sie für 1 Jahr gebunden. Der gewählte Hausarzt darf nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Wohnortwechsel, Praxisschließung oder Störung des Vertrauensverhältnisses) gewechselt werden. Eine Kündigung der Wahl des Hausarztes kann frühstens 4 Wochen vor Ablauf des ersten Jahres erfolgen. Danach ist sie mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende möglich. Die Kündigung ist der BKK schriftlich zu erklären.
Bei Fragen zum Thema Hausarztmodell beraten wir Sie gerne.
Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.