Haushaltshilfe
Unsere BKK stellt eine Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die haushaltsführende Person krankheitsbedingt den Haushalt nicht weiterführen kann und
Einen Antrag können Sie sich hier direkt ausdrucken.
- im Haushalt mindestens ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder
- ein Kind behindert und auf fremde Hilfe angewiesen ist.
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Antrag Haushaltshilfe (80,42 kByte)