Haushaltshilfe

Unsere BKK stellt eine Haushaltshilfe zur Verfügung, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die haushaltsführende Person krankheitsbedingt den Haushalt nicht weiterführen kann und
  • im Haushalt mindestens ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder
  • ein Kind behindert und auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Die Zuzahlung für die Haushaltshilfe beträgt 10 % der täglichen Leistungsinanspruchnahme (mindestens 5 EUR jedoch höchstens 10 EUR).

Einen Antrag können Sie sich hier direkt ausdrucken.

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Service

BKK Beiersdorf AG
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