Kieferorthopädische Behandlung

Kiefer- und Zahnfehlstellungen können zu erheblichen Funktionseinschränkungen führen und sollten deshalb so früh wie möglich korrigiert werden. Diese Behandlung ist besonders in jungen Jahren zu empfehlen. Bei Versicherten, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir 80 % der Kosten. Ab dem zweiten Kind erstatten wir 90 % der Kosten bei zeitgleicher Behandlung. Die Kosten werden bis auf den Eigenanteil direkt mit uns abgerechnet. Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, erstatten wir Ihnen den Eigenanteil. Bei schweren Kieferanomalien übernehmen wir die Kosten unabhängig vom Alter.

Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.

Mitglied werden

Ja, ich mach das jetzt!

mehr...

Service

BKK Beiersdorf AG
Unnastraße 20
20253 Hamburg

Wir beraten Sie persönlich Montag - Freitag von 8.00 - 16.30 Uhr und nach Vereinbarung

Kontaktformular