Kostenerstattung

Unsere Versicherten haben die Möglichkeit, sich für das Kostenerstattungsverfahren zu entscheiden. Leistungen werden innerhalb dieses Verfahrens nicht mehr über die Krankenversicherungskarte in Anspruch genommen. Bei den Ärzten und anderen Leistungserbringern treten Sie wie ein Privatpatient auf. Das bedeutet, dass sämtliche Rechnungen nicht auf herkömmlichem Wege beglichen werden, sondern als so genannte „Privatliquidation" an den Patienten selbst gehen und von diesem vollständig zu bezahlen sind. Anschließend erstattet Ihnen die BKK Beiersdorf die kassenüblichen Leistungen in Höhe der Vertragssätze. Bitte beachten Sie: Sobald Sie als Privatpatient auftreten, ist es statthaft Ihnen Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung zu stellen. Die BKK Beiersdorf darf Ihnen allerdings nur den Kassensatz erstatten. Das bedeutet, dass Sie als Patient für die verbleibende Differenz aufzukommen haben. Daneben behält die BKK einen Verwaltungsabschlag in Höhe von 7,5 % bzw. 10 % des Erstattungsbetrags ein.

Um die bei diesem Verfahren für Sie entstehenden Mehrkosten abzudecken, sollten Sie unbedingt eine entsprechende Ergänzungsversicherung abschließen.

Haben Versicherte das Kostenerstattungsverfahren gewählt, sind sie an diese Wahl für mindestens ein Jahr gebunden. Das Kostenerstattungsverfahren kann auf bestimmte Leistungsbereiche (z. B. ambulante ärztliche Behandlung) beschränkt werden.

Bitte lassen Sie sich vor einer solchen Entscheidung unbedingt ausführlich von uns beraten!

Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.

SV - News

Für alle, die auf dem Laufenden sein wollen!

mehr...

Service

BKK Beiersdorf AG
Unnastraße 20
20253 Hamburg

Wir beraten Sie persönlich Montag - Freitag von 8.00 - 16.30 Uhr und nach Vereinbarung

Kontaktformular