Krankengeld

Bei Arbeitsunfähigkeit zahlen wir Ihnen nach Ablauf der Lohn- und Gehaltsfortzahlung das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld abzüglich der gesetzlichen Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie während des Bezugs von Krankengeld befreit! Der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit besteht innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen.

Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.

Downloads

Für Sie zum herunterladen bereit
mehr...

Service

BKK Beiersdorf AG
Unnastraße 20
20253 Hamburg

Wir beraten Sie persönlich Montag - Freitag von 8.00 - 16.30 Uhr und nach Vereinbarung

Kontaktformular