Krankengeld
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlen wir Ihnen nach Ablauf der Lohn- und Gehaltsfortzahlung das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld abzüglich der gesetzlichen Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie während des Bezugs von Krankengeld befreit! Der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit besteht innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen.
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