Kuren und Rehabilitation
Unseren Versicherten steht im Bedarfsfall eine ganze Reihe von Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich von uns über die Voraussetzungen sowie über die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligungen persönlich beraten. Grundsätzlich gelten aber folgende Regelungen:
Bei ärztlicher Verordnung und Bewilligung bieten wir z. B.:
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Bei ärztlicher Verordnung und Bewilligung bieten wir z. B.:
- ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Heilbädern bzw. Kurorten, wenn hierdurch einer drohenden Gesundheitsgefährdung erfolgversprechend vorgebeugt werden kann
- vielfältige Maßnahmen der ambulanten bzw. stationären Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungskraft nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall.
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