Kuren und Rehabilitation

Unseren Versicherten steht im Bedarfsfall eine ganze Reihe von Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich von uns über die Voraussetzungen sowie über die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligungen persönlich beraten. Grundsätzlich gelten aber folgende Regelungen:

Bei ärztlicher Verordnung und Bewilligung bieten wir z. B.:
  • ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen in anerkannten Heilbädern bzw. Kurorten, wenn hierdurch einer drohenden Gesundheitsgefährdung erfolgversprechend vorgebeugt werden kann
  • vielfältige Maßnahmen der ambulanten bzw. stationären Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungskraft nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall.
Solange sich Versicherte im Erwerbsleben befinden, ist für die Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen die Deutsche Rentenversicherung vorrangig zuständig. Entsprechende Antragsformulare finden Sie hier.

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