Zuzahlungen/Eigenbeteiligungen
Zuzahlungen werden grundsätzlich von allen Patienten und für alle medizinischen Leistungen erhoben. Sie sind jedoch auf die Höhe der individuellen Belastungsgrenze des Versicherten beschränkt.
Für die meisten Leistungen werden als gesetzliche Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5,00 € und maximal 10,00 €, erhoben. Liegen die tatsächlichen Kosten unter 5,00 €, ist der tatsächliche Preis zu bezahlen.
Daneben werden besondere Zuzahlungsbeträge erhoben, wie z. B. bei ärztlicher bzw. zahnärztlicher Behandlung die Praxisgebühr von 10 € je Quartal.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind generell von allen Zuzahlungen (außer bei Fahrkosten) befreit.
Näheres zu den Zuzahlungsbeträgen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:
Individuelle Belastungsgrenze
Die jährliche Eigenbeteiligung des Versicherten darf 2 % seiner Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten. Hierbei werden die jährlichen Bruttoeinnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten und Kinder zusammengerechnet. Um Familien zu entlasten, wird das so ermittelte Einkommen um Familienabschläge (Ehegatte bzw. erster Angehöriger 4.536,- €; je Kind 3.864,- €) reduziert.
Für Versicherte, die wegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung sind, verringert sich die Belastungsgrenze auf 1 % der jährlichen Brutto-Einnahmen.
Ihre persönliche Belastungsgrenze können Sie sich hier direkt selber ausrechnen.
Haben Sie noch Fragen? Hier geht es zum Kontaktformular.
Für die meisten Leistungen werden als gesetzliche Zuzahlung 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5,00 € und maximal 10,00 €, erhoben. Liegen die tatsächlichen Kosten unter 5,00 €, ist der tatsächliche Preis zu bezahlen.
Daneben werden besondere Zuzahlungsbeträge erhoben, wie z. B. bei ärztlicher bzw. zahnärztlicher Behandlung die Praxisgebühr von 10 € je Quartal.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind generell von allen Zuzahlungen (außer bei Fahrkosten) befreit.
Näheres zu den Zuzahlungsbeträgen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:
| Leistungen | Zuzahlungen |
| Arztbehandlung/psychotherapeutische Behandlung sowie Zahnarztbehandlung, bei jedem ersten Besuch innerhalb eines Quartals Bei Besuch eines anderen Arztes ohne Überweisung ( auch bei Notfallbehandlungen ) | 10 € (Praxisgebühr) - außer bei Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen - 10 € |
| Arznei- und Verbandmittel - bis 50 € - 50 € bis 100 € - 100 € und teuerer | 5 € (jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten) 10 % der Kosten 10 € |
| Heilmittel | 10 % der Kosten + 10 € je Verordnung |
| Hilfsmittel - Verbrauchsartikel - Andere Hilfsmittel | 10 % der Kosten, höchstens 10 €/Monat für den Monatsbedarf je Indikation 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € |
| Krankenhausbehandlung | 10 € pro Kalendertag max. 28 Tage pro Kalenderjahr |
| Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten zuzüglich 10 € pro Verordnung, max. 28 Tage pro Kalenderjahr |
| Haushaltshilfe | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Kalendertag |
| (Ehemals Kuren) Stationäre med. Vorsorgeleistungen, stationäre med. Rehabilitation (jeweils auch für Mütter und Väter), ambulante Rehabilitation | 10 € pro Kalendertag |
| Anschlussrehabilitation | 10 € pro Kalendertag max. 28 Tage pro Kalenderjahr |
| Fahrkosten (keine Übernahme der Fahrkosten zur allgemeinen ambulanten Behandlung) | 10 % der Kosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt |
Individuelle Belastungsgrenze
Die jährliche Eigenbeteiligung des Versicherten darf 2 % seiner Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten. Hierbei werden die jährlichen Bruttoeinnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten und Kinder zusammengerechnet. Um Familien zu entlasten, wird das so ermittelte Einkommen um Familienabschläge (Ehegatte bzw. erster Angehöriger 4.536,- €; je Kind 3.864,- €) reduziert.
Für Versicherte, die wegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung sind, verringert sich die Belastungsgrenze auf 1 % der jährlichen Brutto-Einnahmen.
Ihre persönliche Belastungsgrenze können Sie sich hier direkt selber ausrechnen.
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