Zuzahlungsbefreiung bei Zahnersatz

Liegt aufgrund eines geringen Familieneinkommens eine Überforderung vor, übernimmt unsere BKK die Kosten des Zahnersatzes bis zur Höhe des doppelten Festzuschusses. Diese Leistung entspricht den vollen Kosten der Regelversorgung und ist auf die Höhe der tatsächlichen Kosten beschränkt. Aktuell gelten folgende monatliche Grenzbeträge:

  Familieneinkommen bis
Alleinstehender Versicherter 1.022,00 €
Versicherter mit 1 Angehörigen 1.405,25€
Versicherter mit 2 Angehörigen 1.660,75 €
Versicherter mit 3 Angehörigen 1.916,25 €
Für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 255,50 €

Unabhängig von der individuellen Einkommensgrenze wird eine Überforderung stets angenommen, wenn der Versicherte

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII oder im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Leistungen zur bedarfsorientierten Grundsicherung oder
  • Arbeitslosengeld II oder
  • Ausbildungsförderung, z.B. nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG), erhält oder
  • in einem Heim oder in einer ähnlichen Einrichtung lebt und die Kosten dafür von der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden.

Sollten Sie über höhere Einkünfte verfügen, können Sie gegebenenfalls dennoch mit einem höheren Zuschuss Ihrer BKK rechnen, wenn Sie durch Ihren Anteil an den Kosten des Zahnersatzes unzumutbar belastet werden. Bitte sprechen Sie uns an.

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BKK Beiersdorf AG
Unnastraße 20
20253 Hamburg

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