Wer kann Mitglied unserer BKK Beiersdorf sein?

  • Alle krankenversicherungspflichtigen ArbeitnehmerInnen der Trägerunternehmen
  • alle Auszubildenden der Trägerunternehmen
  • LeistungsempfängerInnen der Agentur für Arbeit (ehemals Beschäftigte der Trägerunternehmen)
  • Studenten, die bei einem der Trägerunternehmen beschäftigt sind.
  • RentenantragstellerInnen und RentnerInnen (ehemals Beschäftigte der Trägerunternehmen)
  • alle freiwillig versicherten Beschäftigten der Trägerunternehmen, die bisher bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert waren
  • Familienangehörige von BKK Mitgliedern
    • EhepartnerInnen, die zurzeit noch bei einer anderen Krankenkasse pflicht- oder freiwillig versichert sind
    • alle, die bisher kostenfrei bei der BKK Beiersdorf mitversichert sind und sich selbst versichern müssen
Übrigens:
Wer einmal bei uns versichert ist, kann bei uns bleiben.
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Wann können Sie Mitglied werden?

Seit dem 01.01.2002 haben alle gesetzlich Krankenversicherten, egal ob versicherungspflichtig oder freiwillig versichert, die Möglichkeit zum Ende des übernächsten Kalendermonats die bisherige Krankenkasse zu kündigen.

Ein ausgeübtes Kassenwahlrecht löst eine Bindungsfrist von 18 Monaten aus.  

Beispiel:
Sie möchten so schnell wie möglich in die BKK Beiersdorf wechseln.
  • Seit Jahren sind Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse A versichert. 
  • Ihre Kündigung der bisherigen Krankenkasse A erfolgte im April 2010 zum 30.06.2010.
  • Die Beitrittserklärung für Ihre BKK Beiersdorf wurde spätestens am 30.06.2010 abgegeben.
Ab dem 01.07.2010 sind Sie neues Mitglied der BKK Beiersdorf.
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Sie können sich sofort bei uns versichern

Wenn Sie erstmalig eine Beschäftigung bei einem unserer Trägerunternehmen aufnehmen.
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Sonderkündigungsrecht

Wenn Ihre bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, können Sie ohne Einhaltung der Bindungsfrist von 18 Monaten zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen und danach zu Ihrer BKK Beiersdorf wechseln. Der Kündigungsmonat kann nicht auf die Kündigungsfrist angerechnet werden.

Beispiel:
  • Ihre bisherige Krankenkasse erhebt zum 01.03.2010 einen Zusatzbeitrag.
  • Sie kündigen im April 2010 Ihre Mitgliedschaft und erklären Ihren Beitritt zur BKK Beiersdorf.
  • Ab dem 01.07.2010 beginnt Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer BKK Beiersdorf.

Bei Fragen zum Kassenwahlrecht beraten wir Sie gern.
Rufen Sie einfach an oder mailen Sie uns.
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Trägerunternehmen der BKK Beiersdorf AG

  • Beiersdorf AG
  • tesa AG
  • tesa Werk Hamburg GmbH
  • tesa Werk Harrislee GmbH
  • tesa Werk Offenburg GmbH
  • tesa scribos GmbH
  • tesa - etikettendruckerei GmbH
  • tesa Converting Center GmbH
  • Florena Cosmetic GmbH, Waldheim
  • Beiersdorf Shared Service (BSS) GmbH
  • Juvena La Prairie GmbH mit ihren Tochterunternehmen
  • La Prairie GmbH
  • Juvena Produits de Beaute GmbH
  • Nivea Haus GmbH
  • Professor Steinkraus Research Laboratoires Produkte GmbH
  • Beiersdorf Manufacturing Hamburg GmbH
  • Beiersdorf Customer Supply GmbH
  • Beiersdorf Manufacturing Berlin GmbH
  • Labtec GmbH
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