Ihre Beiträge errechnen sich aus den bundeseinheitlichen Beitragssätzen und Ihrem Bruttoentgelt, welches jedoch nur bis zur Höhe der so genannten Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2010: EUR 3.750 monatlich bzw. EUR 45.000.00 jährlich) zugrunde gelegt wird.
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Für Mitglieder, die bei Arbeitunfähigkeit Anspruch auf mindestens 6 Wochen Entgeltfortzahlung haben und Rentner mit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. + gesetzlicher Sonderbeitrag für alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse + 0,9 %
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Für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld. + gesetzlicher Sonderbeitrag für alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse + 0,9 %
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Da der gesetzliche Sonderbeitrag ausschließlich von den Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse zu tragen ist, müssen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil getrennt berechnet werden. - Der Arbeitgeberbeitrag berechnet sich aus dem halben Beitragssatz - Der Arbeitnehmerbeitrag berechnet sich aus dem halben Beitragssatz plus dem gesetzlichen Sonderbeitrag von 0,9 %.
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